Welcome to the Marshall Center

 
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Home Teilnehmerangelegenheiten

Büro für Teilnehmerangelegenheiten

Bei Ankunft am Marshall Center erhalten die Teilnehmer eine detaillierte Liste zur Orientierung über geltende Regeln und andere hilfreiche Informationen. Im Folgenden sind einige dieser Regeln beschrieben, die Teilnehmer bei der Planung ihres Aufenthalts am Marshall Center beachten sollten.

dressuni

Uniform und Kleidungsvorschriften

Im wöchentlichen Lehrgangsplan ist die jeweils für die einzelnen Tage vorgeschriebene Uniform festgelegt. Militärangehörige tragen zum Unterricht Ihre Dienstuniform (nicht der Feldanzug), und Zivilisten sollten entsprechende Geschäftskleidung tragen. An einigen Tagen wird der große Dienstanzug bzw. Anzug und Krawatte verlangt. An den meisten Tagen reicht jedoch „business casual," d. h. für die Herren ein Anzughemd, gepflegte Hose und Schuhe sowie für Militärangehörige das entsprechende Uniformäquivalent.

 

Gästegraduationguest

Teilnehmer, die einen Gast für einen kurzen Besuch oder die Teilnahme an einer besonderen Veranstaltung (etwa die Abschlussfeier) an das Marshall Center einladen möchten, müssen beim Verbindungsbüro für Studenten spätestens vier Wochentage vor dem Besuch ein Antragsformular für Besucherzugang zum Marshall Center einreichen. Der Name des Gastes wird dann vorübergehend auf die Zugangsliste des Marshall Centers gesetzt, und der Gast muss den Wachen am Tor an den beantragten Tagen lediglich einen Pass vorzeigen. Übernachtungen von Gästen in den Unterkünften sind nicht gestattet.

Postanschrift

Ihre Postanschrift während Ihres Aufenthalts am Marshall Center lautet wie folgt:
     Ihr Name (z. B. Max Mustermann)
     George C. Marshall Center, z. Hd.: Büro für  Teilnehmerangelegenheiten
     Lehrgangsnummer; Teilnehmernummer (z. B. PASS 09-5, #65)
     Gernackerstraße 2
     82467 Garmisch-Partenkirchen
     Deutschland

Medizinische Versorgung

Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrgängen des Marshall Center und die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auf ein Schengen-Visum ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Für alle Lehrgangsteilnehmer die ein Schengen-Visum benötigen, stellt das Marshall Center einen solchen Versicherungsschutz zur Verfügung. Die Versicherung deckt nur akute Erkrankungen ab. Für leichte Beschwerden (Beispiel: Erkältung) oder Erkrankungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits bekannt waren, wird nicht geleistet. Alle Lehrgangsteilnehmer, die kein Schengen-Visum zur Einreise benötigen, haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass sie während des Aufenthaltes am Marshall Center eine ausreichende Krankenversicherung für Akutbehandlungen besitzen, die auch zahnmedizinische Notfälle abdeckt.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 24. August 2009 um 14:48 Uhr